Beginnt die Lieferzeit mit der Bestellung oder mit Eingang der Zahlung?​

Bitte beachten Sie, dass unsere Lieferzeiten immer erst ab Eingang Ihrer Zahlung gelten.

Zahlung Überweisung PayPal Express Übersetzung

Eine Übersicht unserer Lieferzeiten finden Sie hier. Um keine Zeit zu verlieren, können Sie per Echtzeitüberweisung oder PayPal zahlen.

Unterstützt Ihre Bank keine Echtzeitüberweisung, können Sie uns auch den Beleg Ihrer Überweisung schicken. Den Eingang der Zahlung und damit den Beginn der Bearbeitung bestätigen wir Ihnen zudem per E-Mail.

Zahlung Überweisung PayPal Express Übersetzung
Die Lieferzeit beginnt ab Eingang der Zahlung

In welchem Format soll ich meine Dokumente zur Verfügung stellen?​

Generell gilt: Bitte stellen Sie Ihre Dokumente vollständig sichtbar und in möglichst hoher Qualität zur Verfügung, damit alle Inhalte gut lesbar sind.

Dokumente sollten möglichst als hochqualitative Fotos oder Scans zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist wichtig, dass die Dokumente vollständig (bis zu den Rändern) sichtbar sind. So erübrigen sich z. B. Rückfragen und damit Zusatzaufwand. Mittlerweile gibt es gute Smartphone-Apps, die auch in der Freeware-Version gute Scans liefern. Hier ein paar Empfehlungen:

Natürlich können auch Fotos übermittelt werden – achten Sie aber darauf, direkt von oben zu fotografieren und Licht-Reflektionen zu vermeiden.
Dokument Scannen PDF Beglaubigung
Dokument Scannen PDF Beglaubigung
Ausgangsdokumente in möglichst hoher Qualität zur Verfügung stellen

Wir empfehlen, Dokumente im PDF-Format zu übermitteln – generell können wir aber auch alle anderen gängigen Formate bearbeiten (JPG, PNG etc.).

Benötigt der Übersetzer das Originaldokument oder reicht eine Kopie?​

In der Regel reicht zur Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung ein Scan oder ein Foto des Originaldokuments aus. Wir fertigen 99,9 % unserer beglaubigten Übersetzungen mithilfe von Kopien an.

Beglaubigungsvermerk Original Kopie Übersetzung
Beispielhafter Beglaubigungsvermerk mit Hinweis auf den Ausgangstext in Kopie

Die meisten ÜbersetzerInnen vermerken auf der Übersetzung, ob das Dokument als Kopie oder im Original vorgelegt wurde. Dies ist aber grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sodass einige diesen Hinweis auch weglassen. Für die behördliche Anerkennung spielt dieser Hinweis in der Regel keine Rolle.

In extrem seltenen Fällen (z. B. bei Anerkennung von Dokumenten aus Drittstaaten) fordert eine Behörde, dass das Originaldokument bei der Übersetzung vorlag. Auch diese Anforderung können wir erfüllen, indem Sie uns Ihr Dokument vorab zuschicken. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie diese Anforderung erfüllen müssen.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich genau, welche Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung gestellt werden. US-amerikanische Behörden geben zum Teil sogar den Inhalt des Beglaubigungsvermerks vor. Bitte informieren Sie uns, sollte eine Übersetzung vom Original gefordert sein, was ein absoluter Ausnahmefall ist.

Wird die beglaubigte Übersetzung auch im Ausland anerkannt?​

Unsere Anerkennungsquote liegt bei 100% – bei vielen tausend gelieferten Übersetzungen wurden also bislang alle Übersetzungen erfolgreich bei Behörden, Gerichten etc. anerkannt.

Anerkennung beglaubigte Übersetzung Ausland EU Drittstaaten

Die Anforderungen an die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung können sehr unterschiedlich sein. Bitte teilen Sie uns genau mit, welche die Anforderungen der Stelle sind, bei der Sie die Übersetzung vorlegen möchten. Mögliche zusätzliche Anforderungen sind:

  • Eine Überbeglaubigung (kann hier beauftragt werden), um die Echtheit der Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers zu belegen
  • Eine Apostille/Legalisation, um die Echtheit der Unterschrift der ausstellenden Person (z. B. RichterIn) und seine/ihre Funktion zu bestätigen. ACHTUNG: Eine Apostille/Legalisation muss bei der jeweiligen Behörde in dem Land beantragt werden, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
  • In sehr seltenen Fällen wird verlangt, dass die Übersetzung nach Vorlage des Originaldokuments erstellt wird (nicht mithilfe einer Kopie)

Anerkennung in der EU

Insbesondere seit Einführung von EUVerordnung 2016/1191 im Jahr 2019 gilt, dass in Deutschland angefertige beglaubigte Übersetzungen auch im EU-Ausland anerkannt werden. Dies deckt sich auch mit unserer Erfahrung. Außerdem ist innerhalb der EU weder eine Apostille noch eine Legalisation erforderlich, um die Echtheit des Dokuments zu untermauern.

Anerkennung in Drittstaaten

Unserer Erfahrung nach werden in Deutschland angefertige beglaubigte Übersetzungen auch in Drittstaaten problemlos anerkannt. Es gelten hier jedoch teilweise besondere Anforderungen. So ist für Länder, die dem Haager-Abkommen angehören, eine Apostille notwendig. In anderen hingegen eine Legalisation. Details hierzu können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Unser Tipp: Wenn Sie sich bezüglich der Anforderungen an die Anerkennnug der beglaubigten Übersetzung unsicher sind, fragen Sie bei der Behörde, bei dem Ministerium, beim Unternehmen etc. nach, wo Sie die Übersetzung vorlegen möchten. Es macht Sinn im Vorfeld Unsicherheiten abzuklären, um die Übersetzung dann entsprechend korrekt anzugehen.

Wird die beglaubigte Übersetzung in allen deutschen Bundesländern anerkannt?​

Ja, die von uns gelieferten beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt.

Gemäß § 142 Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) sind beglaubigte Übersetzungen unabhängig davon gültig, in welchem Bundesland sie erstellt wurden. Es spielt also keine Rolle, in welchem Bundesland der/die ÜbersetzerIn seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder bei welchem Landgericht er/sie vereidigt wurde. Sie können die beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland einreichen bzw. zur Anerkennung vorlegen.

Bundesländer Behörden Anerkennung Übersetzung

Die beglaubigte Übersetzung einer Übersetzerin, die beispielweise vom Landgericht Stuttgart in Baden-Württemberg vereidigt wurde, kann problemlos auch außerhalb Baden-Württemberg in Niedersachen, Bayern etc. verwendet werden. Mit anderen Worten ist sie in der gesamten Bundesrepublik rechtsgültig.

Bundesländer Behörden Anerkennung Übersetzung

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis einer beglaubigten Übersetzung orientiert sich vor allem am Umfang Ihres Dokuments (Textmenge).

Zudem spiegelt der Preis den Aufwand für die Anfertigung der Übersetzung wider (aufwändig sind beispielsweise handschriftliche, schwer lesbare Vermerke, komplizierte Formate, Tabellen).

Für Standarddokumente wie Führerscheine bieten wir Festpreisangebote an – diese finden Sie in unserem Shop. Viele andere Dokumente sind jedoch sehr individuell, weshalb wir Ihnen für diese ein kostenfreies und unverbindliches individuelles Angebot erstellen.

Stempel beglaubigte Übersetzung Kosten günstig
Stempel beglaubigte Übersetzung Kosten günstig

Ein individuelles Angebot können Sie ganz einfach hier anfordern. In der Regel teilen wir Ihnen bereits innerhalb von 1-2 Stunden unser günstiges Angebot mit.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine sorgfältige und layoutgetreue Übertragung der Sprache Ihres Dokuments in die gewünschte Zielsprache durch eine/n bei einem deutschen Gericht vereidigte/n ÜbersetzerIn.​

Diese/r ÜbersetzerIn bestätigt durch seinen/ihren Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf das Originaldokument. Der beglaubigten Übersetzung wird zudem in der Regel eine Kopie des Originaldokuments angeheftet. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit (bei kurzen Dokumenten 2-3 Werktage) per Post. Hier finden Sie unsere vollständigen Lieferzeiten.

Bestellter beeidigter Uebersetzer Landgericht
Bestellter beeidigter Uebersetzer Landgericht
Die Kopie des Ausgangstextes wird an die Übersetzung geheftet.

Insbesondere Behörden verlangen, dass fremdsprachige Urkunden und Dokumente als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden müssen. Beglaubigte Übersetzungen werden auch als amtliche, amtlich bestätigte, zertifizierte oder offizielle Übersetzungen bezeichnet. Die ausführlichen Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung können Sie auf der Website des Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. nachlesen.

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