Unsere Anerkennungsquote liegt bei 100% – bei vielen tausend gelieferten Übersetzungen wurden also bislang alle Übersetzungen erfolgreich bei Behörden, Gerichten etc. anerkannt.
Die Anforderungen an die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung können sehr unterschiedlich sein. Bitte teilen Sie uns genau mit, welche die Anforderungen der Stelle sind, bei der Sie die Übersetzung vorlegen möchten. Mögliche zusätzliche Anforderungen sind:
- Eine Überbeglaubigung (kann hier beauftragt werden), um die Echtheit der Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers zu belegen
- Eine Apostille/Legalisation, um die Echtheit der Unterschrift der ausstellenden Person (z. B. RichterIn) und seine/ihre Funktion zu bestätigen. ACHTUNG: Eine Apostille/Legalisation muss bei der jeweiligen Behörde in dem Land beantragt werden, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- In sehr seltenen Fällen wird verlangt, dass die Übersetzung nach Vorlage des Originaldokuments erstellt wird (nicht mithilfe einer Kopie)
Anerkennung in der EU
Insbesondere seit Einführung von EU–Verordnung 2016/1191 im Jahr 2019 gilt, dass in Deutschland angefertige beglaubigte Übersetzungen auch im EU-Ausland anerkannt werden. Dies deckt sich auch mit unserer Erfahrung. Außerdem ist innerhalb der EU weder eine Apostille noch eine Legalisation erforderlich, um die Echtheit des Dokuments zu untermauern.
Anerkennung in Drittstaaten
Unserer Erfahrung nach werden in Deutschland angefertige beglaubigte Übersetzungen auch in Drittstaaten problemlos anerkannt. Es gelten hier jedoch teilweise besondere Anforderungen. So ist für Länder, die dem Haager-Abkommen angehören, eine Apostille notwendig. In anderen hingegen eine Legalisation. Details hierzu können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Unser Tipp: Wenn Sie sich bezüglich der Anforderungen an die Anerkennnug der beglaubigten Übersetzung unsicher sind, fragen Sie bei der Behörde, bei dem Ministerium, beim Unternehmen etc. nach, wo Sie die Übersetzung vorlegen möchten. Es macht Sinn im Vorfeld Unsicherheiten abzuklären, um die Übersetzung dann entsprechend korrekt anzugehen.