Überbeglaubigung – Apostille
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- Überbeglaubigung (falls nötig mit Apostille) für Ihre beglaubigte Übersetzung – beantragt durch uns beim Oberlandesgericht
- Kostenloser Versand der Überbeglaubigung per Einschreiben an Ihre Anschrift
- Bearbeitungsdauer in der Regel 1-2 Wochen (hängt vom Oberlandesgericht ab)
- Günstiger Preis inkl. Mehrwertsteuer
- Abwicklung durch erfahrene Übersetzungsagentur
Zusätzliche Lieferung als PDF möglich (wenn gewünscht, bitte Scan in den Warenkorb legen (hier klicken).
Beantragung einer Überbeglaubigung /Vorbeglaubigung (ggf. mit Apostille)
In einigen Fällen wird für eine beglaubigte Übersetzung verlangt, dass die Übersetzung überbeglaubigt bzw. vorbeglaubigt wird. Erfahrungsgemäß verlangen dies beispielweise ausländische Botschaften innerhalb Deutschlands. Die Überbeglaubigung wird auch als Vorbeglaubigung bzw. im Englischen als Pre-Authentication bezeichnet.
Was ist eine Überbeglaubigung bzw. wozu wird sie benötigt?
Eine Überbeglaubigung bestätigt, dass der Übersetzer/die Übersetzerin bei einem deutschen Gericht für die jeweilige Sprache vereidigt ist und damit beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf. Sie bezieht sich also auf die Übersetzung und nicht auf das Dokument selbst (z. B. eine Geburtsurkunde). Unterschrieben wird die Bestätigung vom jeweiligen Richter/von der jeweiligen Richterin.
Beispielsweise wird bei einer Botschaft in Deutschland die Geburtsurkunde eines in Deutschland geborenen ausländischen Kindes beantragt. Hierzu muss die deutsche Geburtsurkunde zunächst beglaubigt übersetzt und dann ggf. die Überbeglaubigung beantragt werden. Häufig holen wir Vorbeglaubigungen für beglaubigte Übersetzungen ein, die beim philippinischen Konsulat eingereicht werden. Dieses verlangt eine richterliche Vorbeglaubigung von Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer (für Einzelheiten hier klicken).
Überbeglaubigungen müssen beim Oberlandesgericht in dem Bundesland beantragt werden, in dem der Übersetzer/die Übersetzerin vereidigt ist.
Brauche ich für die Überbeglaubigung auch eine Apostille?
Diese Frage prüft das Oberlandesgericht eigenständig – wichtig ist, dass Sie oben angeben, für welches Land und welche Stelle/Behörde Sie die Überbeglaubigung benötigen. Ist das Land Teil des Haager Übereinkommens, wird automatisch auch eine Apostille ausgestellt. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Richters/der Richterin.
Wichtiger Hinweis: Die hier erwähnte Apostille für die Überglaubigung bezieht sich nicht auf das Ausgangsdokument (z. B. Geburtsurkunde). Eine Apostille für z. B. eine Personenstandsurkunde muss beim jeweiligen Innenministerium beantragt werden. Den entsprechenden Service für Baden-Württemberg finden Sie hier.
Wie läuft die Beantragung ab und wie lange dauert es, bis ich die Überbeglaubigung und Apostille bekomme?
Zunächst muss die beglaubigte Übersetzung angefertigt werden – diese können Sie bequem in unserem Shop bestellen. Mit der beglaubigten Übersetzung kann dann die Überbeglaubigung beantragt werden. In der Regel können wir Ihnen die fertigen Unterlagen 1-2 Woche nach Beantragung der Überbeglaubigung zuschicken.
Müssen Überbeglaubigung und Apostille noch übersetzt werden?
Das Oberlandesgericht stellt die Überbeglaubigung (ggf. mit Apostille) auf Deutsch aus. Falls Sie diese in Deutschland (auch bei ausländischen Botschaften) einreichen möchten, ist keine weitere Übersetzung nötig. Möchten Sie die Überbeglaubigung (ggf. mit Apostille) hingegen im Ausland vorlegen, benötigen Sie noch eine beglaubigte Übersetzung. Diese können Sie hier bestellen: beglaubigte Übersetzung einer Apostille.
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2 Bewertungen für Überbeglaubigung – Apostille
Nur Bewertungen auf Deutsch (2) anzeigen
I. Wereschtschuk –
Wir brauchten eine beglaubigte Übersetzung mit Überbeglaubigung für die ukrainische Botschaft. Es hat alles wunderbar funktioniert – wir danken EXXACTO für die sehr kompetente Unterstützung.
Wladu X –
Schnelle Umsetzung, großartig