Sie benötigen einen gerichtlich vereidigten Dolmetscher?
Ob für eine standesamtliche Trauung, einen Notartermin oder eine Gerichtsverhandlung – beherrscht eine der beteiligten Parteien die deutsche Sprache in nicht ausreichendem Maße, benötigen Sie für diese Art von offiziellen Terminen einen gerichtlich vereidigten (offiziellen, amtlichen) Dolmetscher (siehe Beurkundungsgesetz).
Dieser gibt das Gesagte konsekutiv, d. h. zeitlich versetzt, wieder, um sicherzustellen, dass die Partei, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, alles versteht. Häufig angefragte Sprachen sind z. B. Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Arabisch und Chinesisch.

Im Vorfeld des Termins bereitet sich der Dolmetscher anhand von Unterlagen, die Sie uns, wenn möglich, zur Verfügung stellen, eingehend vor: So ist es im Falle einer standesamtlichen Trauung hilfreich, wenn Sie uns vorab die Traurede zukommen lassen, damit unser Dolmetscher die Traurede ebenso stimmungsvoll vortragen kann wie der Standesbeamte.
Auch im Falle eines Notartermins, beispielsweise zum Kauf einer Immobilie, sollten Sie uns vorab den Kaufvertrag vorlegen, da dieser beim Notartermin durch den Notar verlesen wird.