Wird die beglaubigte Übersetzung in allen deutschen Bundesländern anerkannt?​

Ja, die von uns gelieferten beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt.

Gemäß § 142 Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) sind beglaubigte Übersetzungen unabhängig davon gültig, in welchem Bundesland sie erstellt wurden. Es spielt also keine Rolle, in welchem Bundesland der/die ÜbersetzerIn seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder bei welchem Landgericht er/sie vereidigt wurde. Sie können die beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland einreichen bzw. zur Anerkennung vorlegen.

Bundesländer Behörden Anerkennung Übersetzung

Die beglaubigte Übersetzung einer Übersetzerin, die beispielweise vom Landgericht Stuttgart in Baden-Württemberg vereidigt wurde, kann problemlos auch außerhalb Baden-Württemberg in Niedersachen, Bayern etc. verwendet werden. Mit anderen Worten ist sie in der gesamten Bundesrepublik rechtsgültig.

Bundesländer Behörden Anerkennung Übersetzung
0
    0
    Ihr Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Shop