Ja, die von uns gelieferten beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt.
Gemäß § 142 Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) sind beglaubigte Übersetzungen unabhängig davon gültig, in welchem Bundesland sie erstellt wurden. Es spielt also keine Rolle, in welchem Bundesland der/die ÜbersetzerIn seinen bzw. ihren Wohnsitz hat oder bei welchem Landgericht er/sie vereidigt wurde. Sie können die beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland einreichen bzw. zur Anerkennung vorlegen.
Die beglaubigte Übersetzung einer Übersetzerin, die beispielweise vom Landgericht Stuttgart in Baden-Württemberg vereidigt wurde, kann problemlos auch außerhalb Baden-Württemberg in Niedersachen, Bayern etc. verwendet werden. Mit anderen Worten ist sie in der gesamten Bundesrepublik rechtsgültig.