Benötigt der Übersetzer das Originaldokument oder reicht eine Kopie?​

In der Regel reicht zur Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung ein Scan oder ein Foto des Originaldokuments aus. Wir fertigen 99,9 % unserer beglaubigten Übersetzungen mithilfe von Kopien an.

Beglaubigungsvermerk Original Kopie Übersetzung
Beispielhafter Beglaubigungsvermerk mit Hinweis auf den Ausgangstext in Kopie

Die meisten ÜbersetzerInnen vermerken auf der Übersetzung, ob das Dokument als Kopie oder im Original vorgelegt wurde. Dies ist aber grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sodass einige diesen Hinweis auch weglassen. Für die behördliche Anerkennung spielt dieser Hinweis in der Regel keine Rolle.

In extrem seltenen Fällen (z. B. bei Anerkennung von Dokumenten aus Drittstaaten) fordert eine Behörde, dass das Originaldokument bei der Übersetzung vorlag. Auch diese Anforderung können wir erfüllen, indem Sie uns Ihr Dokument vorab zuschicken. Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie diese Anforderung erfüllen müssen.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich genau, welche Anforderungen an die beglaubigte Übersetzung gestellt werden. US-amerikanische Behörden geben zum Teil sogar den Inhalt des Beglaubigungsvermerks vor. Bitte informieren Sie uns, sollte eine Übersetzung vom Original gefordert sein, was ein absoluter Ausnahmefall ist.

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