Gesellschaftsvertrag Gesellschaftervertrag – Beglaubigte Übersetzung
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Gesellschaftsvertrag / Gesellschaftervertrag beglaubigt übersetzen lassen
Sie benötigten eine deutsche beglaubigte Übersetzung eines fremdsprachigen (z. B. englischen, französischen, italienischen, spanischen oder arabischen) Gesellschaftsvertrags? Oder müssen Sie den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens beglaubigt in eine Fremdsprache wie Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch übersetzen lassen? Gerne helfen wir Ihnen mit einer professionellen, hochwertigen und günstigen Übersetzung weiter.
Was ist ein Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag regelt, wie die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter (z. B. einer GmbH oder Aktiengesellschaft) untereinander aussehen sollen. Bei bestimmten Rechtsformen reicht ein mündlicher Vertrag, bei anderen ist die schriftliche Form vorgeschrieben, die bei Kapitalgesellschaften zudem notariell beglaubigt werden muss.
Da eine Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag entsteht, stellt dieser das rechtliche Herzstück der Gesellschaft dar. Grundsätzlich gilt für die Ausgestaltung des Vertrags das Prinzip der Vertragsfreiheit, im Wesentlichen regelt er aber das Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft. Im Innenverhältnis definiert der Gesellschaftsvertrag die Beziehung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung. Aber auch die Beziehungen zu Außenstehenden (z. B. Geschäftspartnern) wird geregelt (Außenverhältnis).
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung eines Gesellschaftsvertrags benötigt?
Da der Gesellschaftsvertrag Auskunft darüber gibt, wie die Rechtsverhältnisses eines Unternehmen organisiert sind, ist der Vertrag gerade bei Firmengründungen oder bei der Einrichtung neuer Niederlassungen im Ausland ein zentrales Dokument, für das eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird.
Weitere hilfreiche Informationen zur beglaubigten Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung eines Gesellschaftsvertrags ist eine sorgfältige und layoutgetreue Übertragung der Sprache Ihres Dokuments in die gewünschte Zielsprache (z. B. Deutsch) durch einen bei einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer. Dieser bestätigt durch seinen Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf das Originaldokument. Der beglaubigten Übersetzung wird zudem in der Regel eine Kopie des Originaldokuments angeheftet. Für die Übersetzung benötigen wir lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Urteils. Informationen zur Bereitstellung des Urteils und Digitalisierung Ihres Dokuments erhalten Sie hier. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit (bei kurzen Dokumenten 2-3 Werktage) per Post. Weitere nützliche Informationen zum Ablauf eines Auftrags erhalten Sie hier.
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