Scheidungsurteil – Beglaubigte Übersetzung
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Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen lassen
Sie haben ein Scheidungsurteil, für das Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig – unsere zahlreichen Kunden und Kundinnen waren mit unseren beglaubigten Übersetzungen ihrer Scheidungsurteile immer ausnahmslos höchst zufrieden. Sehr gerne können wir auch Ihr Urteil professionell unter Einhaltung der formellen Vorschriften in die gewünschte Zielsprache übersetzen.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils benötigt?
Die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils wird meist zur Anerkennung einer Scheidung im Ausland benötigt. Häufig verlangt die jeweilige Behörde für die Anerkennung zudem eine Apostille. Diese bestätigt die Echtheit des Urteils (hier können Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille bestellen). Die sonstigen Voraussetzungen zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung können Sie beispielsweise hier nachlesen.
Was ist ein Scheidungsurteil?
Das Scheidungsurteil wird am Ende eines Scheidungsverfahrens beim Familiengericht ausgestellt. Sobald der Scheidungsbeschluss feststeht, haben die Eheleute Gelegenheit rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen. Alternativ können die Parteien auch einen Rechtsmittelverzicht erklären. Wird das Scheidungsurteil schliesslich rechtskräftig, bestätigt die Scheidungsurkunde die abgeschlossene Scheidung.
Das Scheidungsururteil enthält Angaben zu den Parteien der Scheidung, zum Familiengericht, an dem das Scheidungsurteil gefällt wurde sowie eventuelle Regelungen zum Sorgerecht etc.
Beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils
Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils ist eine sorgfältige und layoutgetreue Übertragung der Sprache Ihres Dokuments in die gewünschte Zielsprache (z. B. Deutsch) durch einen bei einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer. Dieser bestätigt durch seinen Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf das Originaldokument. Der beglaubigten Übersetzung wird zudem in der Regel eine Kopie des Originaldokuments angeheftet. Für die Übersetzung benötigen wir lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Urteils. Informationen zur Bereitstellung des Urteils und Digitalisierung Ihres Dokuments erhalten Sie hier. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit (bei kurzen Dokumenten 2-3 Werktage) per Post. Weitere nützliche Informationen zum Ablauf eines Auftrags erhalten Sie hier.
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