Scheidungsbeschluss – Beglaubigte Übersetzung
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Scheidungsbeschluss beglaubigt übersetzen lassen
Sie benötigen eine deutsche beglaubigte Übersetzung eines fremdsprachigen (z. B. englischen, französischen, italienischen, spanischen oder arabischen) Scheidungsbeschlusses? Oder müssen Sie Ihren deutschen Scheidungsbeschluss beglaubigt in eine Fremdsprache wie Englisch, Französisch oder Italienisch übersetzen lassen? Dann sind Sie bei uns genau richtig – unsere zahlreichen Kunden und Kundinnen waren mit unseren beglaubigten Übersetzungen ihrer Scheidungsbeschlüsse immer ausnahmslos höchst zufrieden. Sehr gerne können wir auch Ihren Beschluss professionell unter Einhaltung der formellen Vorschriften in die gewünschte Zielsprache übersetzen.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsbeschlusses benötigt?
Die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsbeschlusses wird meist zur Anerkennung einer Scheidung im Ausland benötigt. Häufig verlangt die jeweilige Behörde für die Anerkennung zudem eine Apostille. Diese bestätigt die Echtheit des Beschlusses (hier können Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille bestellen). Die sonstigen Voraussetzungen zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung können Sie beispielsweise hier nachlesen.
Was ist ein Scheidungsbeschluss?
Der Scheidungsbeschluss wird am Ende eines Scheidungsverfahrens beim Familiengericht ausgestellt. Sobald das Urteil feststeht, haben die Eheleute Gelegenheit rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen. Alternativ können die Parteien auch einen Rechtsmittelverzicht erklären. Wird der Scheidungsbeschluss schliesslich rechtskräftig, bestätigt die Scheidungsurkunde die abgeschlossene Scheidung. Der Scheidungsbeschluss enthält Angaben zu den Parteien der Scheidung, zum Familiengericht, an dem das Scheidungsurteil gefällt wurde sowie eventuelle Regelungen zum Sorgerecht etc.
Beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsbeschlusses
Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsbeschlusses ist eine sorgfältige und layoutgetreue Übertragung der Sprache Ihres Dokuments in die gewünschte Zielsprache (z. B. Deutsch) durch einen bei einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer. Dieser bestätigt durch seinen Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf das Originaldokument. Der beglaubigten Übersetzung wird zudem in der Regel eine Kopie des Originaldokuments angeheftet. Für die Übersetzung benötigen wir lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Beschlusses. Informationen zur Bereitstellung des Urteils und Digitalisierung Ihres Dokuments erhalten Sie hier. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit (bei kurzen Dokumenten 2-3 Werktage) per Post. Weitere nützliche Informationen zum Ablauf eines Auftrags erhalten Sie hier.
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