Apostille – Beglaubigte Übersetzung
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Apostille beglaubigt übersetzen lassen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Apostille? Kein Problem – wir liefern Ihnen zügig eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung, die Sie im In- oder Ausland einreichen können.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille
Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Apostille, die Sie bei uns erhalten, ist eine sorgfältige und layoutgetreue Übertragung der Sprache Ihres Dokuments in die gewünschte Zielsprache (z. B. Deutsch, Französisch) durch einen bei einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer. Dieser bestätigt durch seinen Stempel und Beglaubigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf die Originalurkunde. Der beglaubigten Übersetzung wird zudem in der Regel eine Kopie des Originaldokuments angeheftet. Für die Übersetzung benötigen wir lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) des Dokuments. Informationen zur Bereitstellung und Digitalisierung Ihres Dokuments erhalten Sie hier. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit (2-3 Werktage) per Post. Weitere nützliche Informationen zum Ablauf eines Auftrags erhalten Sie hier.
Was ist eine Apostille und wann wird sie benötigt?
Eine Apostille bestätigt im Wesentlichen die Echtheit eines Dokuments. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der heutigen globalisierten Welt und dem zunehmendem Austausch von Dokumenten über Ländergrenzen hinweg wichtig. Ausgestellt wird die Apostille von einer staatlichen Stelle, die auch das Begleitdokument erstellt hat, oder von einem anderen staatlichen Organ. Die rechtliche Grundlage der Apostille (auch Haager Apostille) ist das Haager Apostille-Übereinkommen, dem eine Vielzahl von Ländern angehören (Details auf der Seite des Auswärtigen Amtes). Dank des Abkommens sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit, die ein aufwändigeres förmliches Verfahren darstellt.
Innerhalb der EU ist in vielen Fällen keine Apostille mehr notwendig. Eine Liste öffentlicher Urkunden, für die Sie keine Apostille für die Einreichung in einem anderen EU-Land benötigen finden Sie auf dieser EU-Website.
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